14 UF 159/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-05-17, 14 UF 159/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-05-17, 14 UF 159/98
14 UF 159/98Obergericht17.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 159/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-17
Aktenzeichen: 14 UF 159/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0517.14UF159.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 19. Juni 1998 - 50 F 318/97 - hinsichtlich der Entscheidung über den Versorgungsausgleich teilweise abgeändert und der Versorgungsausgleich wie folgt durchgeführt:
Von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz (Versicherungsnummer ............ -) werden auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Versicherungsnummer ............ -) in Entgeltpunkte umzurechnende Rentenanwartschaften von monatlich 634,29 DM, bezogen auf den 30.9.1997, übertragen.
Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges verbleibt es bei der Entscheidung des angefochtenen Urteils.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner gegeneinander aufgehoben.
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