Oberlandesgericht Köln, 1999-05-07, Ss 177/99 - 101 -

Ss 177/99 - 101 -Obergericht07.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 177/99 - 101 - — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-05-07

Aktenzeichen: Ss 177/99 - 101 -

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0507.SS177.99.101.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Zum Schuldspruch sowie zur Anordnung der Einziehung wird die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen.

Im Strafausspruch wird das angefochtene Urteil mit den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Insoweit wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gummersbach zurückverwiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.