25 WF 73/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-05-05, 25 WF 73/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-05-05, 25 WF 73/99
25 WF 73/99Obergericht05.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 73/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-05
Aktenzeichen: 25 WF 73/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0505.25WF73.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 19. Juni 1998 gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 27. Oktober 1997 - 9 F 59/93 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß klarstellend der Beschlußtenor des angefochtenen Beschlusses wie folgt gefaßt wird:
Die Prozeßkostenbewilligungsbeschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht - Wipperfürth vom 29.03.1994 und 18.03.1997 - 9 F 59/93 (PKH) - werden dahin abgeändert, daß nunmehr Zahlungen aus dem Vermögen der Antragsgegnerin zu erfolgen haben.
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