Oberlandesgericht Köln, 1999-05-04, 9 U 164/98

9 U 164/98Obergericht04.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 164/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-04

Aktenzeichen: 9 U 164/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0504.9U164.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 29.07.1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (4 O 7/97) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auf die ausgeurteilte Summe von 31.873,91 DM lediglich 4 % Zinsen seit dem 01.12.1994 zu zahlen sind. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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