Oberlandesgericht Köln, 1999-04-16, 16 WX 44/99

16 WX 44/99Obergericht16.04.1999

Regest

Notwendigkeit der Betreuerbestellung BGB § 1896 Auch bei unheilbar psychisch Kranken kommt eine vorsorgliche Betreuerbestellung "auf Vorrat" für den Fall, daß sie in kritischen Situationen nicht mehr handlungsfähig sein sollten, nicht in Betracht, wenn ein aktuelles Betreuungsbedürfnis derzeit nicht besteht und der Gefahreneintritt ( unbeherrschbare kritische Situation ) ungewiß ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 44/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-16

Aktenzeichen: 16 WX 44/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0416.16WX44.99.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 1896

Leitsätze

Notwendigkeit der Betreuerbestellung

BGB § 1896 Auch bei unheilbar psychisch Kranken kommt eine vorsorgliche Betreuerbestellung "auf Vorrat" für den Fall, daß sie in kritischen Situationen nicht mehr handlungsfähig sein sollten, nicht in Betracht, wenn ein aktuelles Betreuungsbedürfnis derzeit nicht besteht und der Gefahreneintritt ( unbeherrschbare kritische Situation ) ungewiß ist.

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