Oberlandesgericht Köln, 1999-04-06, 2 Ws 152/99

2 Ws 152/99Obergericht06.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 152/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-06

Aktenzeichen: 2 Ws 152/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0406.2WS152.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Antrag, Rechtsanwältin T. als Verteidigerin von der Mitwirkung in dem Verfahren auszuschließen, wird verworfen.

Die Kosten des Ausschließungsverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Verteidigerin trägt die Staatskasse.

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