2 Ws 152/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-04-06, 2 Ws 152/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-04-06, 2 Ws 152/99
2 Ws 152/99Obergericht06.04.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 152/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-06
Aktenzeichen: 2 Ws 152/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0406.2WS152.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Antrag, Rechtsanwältin T. als Verteidigerin von der Mitwirkung in dem Verfahren auszuschließen, wird verworfen.
Die Kosten des Ausschließungsverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Verteidigerin trägt die Staatskasse.
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