5 U 114/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-31, 5 U 114/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 114/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-31
Aktenzeichen: 5 U 114/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0331.5U114.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 1. April 1998 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 0 486/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 30.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.