Oberlandesgericht Köln, 1999-03-25, 21 WF 45/99

21 WF 45/99Obergericht25.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 21 WF 45/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-25

Aktenzeichen: 21 WF 45/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0325.21WF45.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Die befristete Beschwerde des Verfahrenspflegers des betroffenen Kindes vom 20. Januar 1999 gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Bergheim vom 14. Januar 1999 (61 F 276/98) wird zurückgewiesen.

Die Beschwerde ist gebührenfrei; eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

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