15 W 14/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-11, 15 W 14/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-11, 15 W 14/99
15 W 14/99Obergericht11.03.1999
Regest
Zum Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters. Ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO kann, muß aber nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, speziell im Zusammenhang mit der Verwerfungskompetenz bei rechtsmißbräuchlichen Anträgen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 W 14/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-03-11
Aktenzeichen: 15 W 14/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0311.15W14.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 42 ff
Leitsätze
Zum Umfang der Wartepflicht des abgelehnten Richters. Ein einmaliger Verstoß gegen die Wartepflicht des § 47 ZPO kann, muß aber nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, speziell im Zusammenhang mit der Verwerfungskompetenz bei rechtsmißbräuchlichen Anträgen.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 1) gegen den Beschluß der 10. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 21. Januar 1999 - 12 S 128/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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