Oberlandesgericht Köln, 1999-03-09, 9 U 82/98

9 U 82/98Obergericht09.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 82/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-09

Aktenzeichen: 9 U 82/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0309.9U82.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 30. April 1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln (24 O 134/97) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.

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