22 U 145/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-03-09, 22 U 145/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-03-09, 22 U 145/98
22 U 145/98Obergericht09.03.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 145/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-03-09
Aktenzeichen: 22 U 145/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0309.22U145.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.5.1998 - 91 0 154/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 30.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheiten können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.
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