Oberlandesgericht Köln, 1999-03-03, 16 WX 23/99

16 WX 23/99Obergericht03.03.1999

Regest

Berechtigung, Ansprüche auf Wohngeldvorauszahlungen geltend zu machen WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432 Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 23/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-03

Aktenzeichen: 16 WX 23/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0303.16WX23.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: WEG §§ 16 ABS. 2; BGB § 432

Leitsätze

Berechtigung, Ansprüche auf Wohngeldvorauszahlungen geltend zu machen

WEG §§ 16 Abs. 2, BGB § 432 Nicht nur die Wohnungseigentümergemeinschaft als ganze, sondern auch jeder einzelne Wohnungseigentümer ist berechtigt, Ansprüche auf die beschlossenen Wohngeldvorauszahlungen gegen einzelne Wohnungseigentümer zu Händen des Verwalters geltend zu machen.

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