16 Wx 48/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-26, 16 Wx 48/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-26, 16 Wx 48/99
16 Wx 48/99Obergericht26.02.1999
Regest
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Zwischenverfügung, die die Akteneinsicht vom Nachweis der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig macht, selbständig mit der Beschwerde anfechtbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 48/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-26
Aktenzeichen: 16 Wx 48/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0226.16WX48.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG §§ 19, 34
Leitsätze
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Zwischenverfügung, die die Akteneinsicht vom Nachweis der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig macht, selbständig mit der Beschwerde anfechtbar.
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.12.1998 - 6 T 536/98 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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