2 U 10/97•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-24, 2 U 10/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 10/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-24
Aktenzeichen: 2 U 10/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0224.2U10.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. Dezember 1996 verkün-dete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 178/95 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
- 16.252,99 DM nebst 4 % Zinsen von 5.127,85 DM seit dem 4. Febru- ar 1995, von weiteren 886,25 DM seit dem 7. Juni 1995, von weiteren 8.050,-- DM seit dem 5. Juli 1995, von weiteren 486,31 DM seit dem
- September 1995 und von weiteren 1.702,58 DM seit dem
- Mai 1996 sowie
- weitere 19.020,40 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 21. Juli 1997 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der Klägerin sowie die Anschlußberuf des Beklagten werden zurückgewiesen. Von den Kosten der ersten Instanz des Rechtsstreits haben die Klägerin 4/5 und der Beklagte 1/5; von den Kosten der zweiten Instanz des Rechtsstreits haben die Klägerin 7/10 und der Beklagte 3/10 zu tragen.
Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 8 OH 16/94 des Landgerichts Köln hat der Beklagte zu tragen. Von den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens 8 OH 2 /95 des Landgerichts Köln haben die Klägerin 2/3 und der Beklagte 1/3 zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer der Parteien übersteigt jeweils 60.000,-- DM nicht.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.