20 U 120/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-19, 20 U 120/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-19, 20 U 120/98
20 U 120/98Obergericht19.02.1999
Regest
Verpflichtet sich der Schuldner im Rahmen eines Vergleichs, zur ratenweisen Erfüllung einer Zahlungsforderung, kann er den klageweise geltend gemachten Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber jedenfalls dann nicht mit anderweitigen, im Vergleich ausdrücklich offen gebliebenen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen dem Grunde und der Höhe nach streitig sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 120/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-19
Aktenzeichen: 20 U 120/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0219.20U120.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: BGB §§ 779, 157
Leitsätze
Verpflichtet sich der Schuldner im Rahmen eines Vergleichs, zur ratenweisen Erfüllung einer Zahlungsforderung, kann er den klageweise geltend gemachten Ratenzahlungsverpflichtungen gegenüber jedenfalls dann nicht mit anderweitigen, im Vergleich ausdrücklich offen gebliebenen Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderungen dem Grunde und der Höhe nach streitig sind.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 21 April 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 15 O 462/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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