Oberlandesgericht Köln, 1999-02-17, 2 U 19/98

2 U 19/98Obergericht17.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 19/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-17

Aktenzeichen: 2 U 19/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0217.2U19.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. De-zember 1997 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 352/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert der Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM nicht.

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