2 U 19/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-17, 2 U 19/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 19/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-17
Aktenzeichen: 2 U 19/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0217.2U19.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. De-zember 1997 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 352/97 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten beider Instanzen des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM nicht.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.