15 W 10/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-16, 15 W 10/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-16, 15 W 10/99
15 W 10/99Obergericht16.02.1999
Regest
Die landgerichtliche Entscheidung, mit der das Rechtsmittel gegen die Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Amtsrichter zurückgewiesen wird, kann mit der sofortigen Beschwerde an das Oberlandesgericht angefochten werden. Der mit einem unzulässigen Ablehnungsantrag abgelehnte Richter kann in weiterem Umfang als dem des § 47 ZPO das Verfahren weiterbetreiben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 W 10/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-16
Aktenzeichen: 15 W 10/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0216.15W10.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 42 ff, 577 II, 568 II
Leitsätze
Die landgerichtliche Entscheidung, mit der das Rechtsmittel gegen die Verwerfung eines Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Amtsrichter zurückgewiesen wird, kann mit der sofortigen Beschwerde an das Oberlandesgericht angefochten werden. Der mit einem unzulässigen Ablehnungsantrag abgelehnte Richter kann in weiterem Umfang als dem des § 47 ZPO das Verfahren weiterbetreiben.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluß der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. 12. 1998 - 9 T 257/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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