2 ARs 32/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-09, 2 ARs 32/99
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-09, 2 ARs 32/99
2 ARs 32/99Obergericht09.02.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 ARs 32/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-09
Aktenzeichen: 2 ARs 32/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0209.2ARS32.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Nebenklägerinvertreterin wird eine Pauschvergütung in Höhe des Betrages der Regelgebühren zuzüglich 6.500,-- DM (in Worten: sechstausendfünfhundert Deutsche Mark) bewilligt.
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