Oberlandesgericht Köln, 1999-02-09, 14 U 25/98

14 U 25/98Obergericht09.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 U 25/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-09

Aktenzeichen: 14 U 25/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0209.14U25.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 16. Juli 1998 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 285/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 20.000 DM, die auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann, abwenden, wenn nicht die Klägerin vor Vollstreckung in gleicher Art und Höhe Sicherheit leistet.

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