Ss 86/98 (B)•Oberlandesgericht Köln, 1999-02-05, Ss 86/98 (B)
Oberlandesgericht Köln, 1999-02-05, Ss 86/98 (B)
Ss 86/98 (B)Obergericht05.02.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 86/98 (B) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-05
Aktenzeichen: Ss 86/98 (B)
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0205.SS86.98B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerden werden als unbegründet verworfen.
Der Betroffene und die Staatsanwaltschaft haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen, jedoch werden die dem Betroffenen durch die Rechtsbeschwerde der Staats-anwaltschaft entstandenen notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt.
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