Oberlandesgericht Köln, 1999-02-04, 19 W 4/99

19 W 4/99Obergericht04.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 W 4/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-02-04

Aktenzeichen: 19 W 4/99

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0204.19W4.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

In pp. wird auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 18.1.1999 der Beschluß der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 18.11.1998 - 20 O 469/98 - unter Zu-rückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert: Der Antragstellerin wird Prozeßkostenhilfe für ihren Feststellungsantrag (Ziffer 2) ohne Berücksichtigung eines Mitverschuldens bewilligt.

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