16 Wx 208/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-29, 16 Wx 208/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-01-29, 16 Wx 208/98
16 Wx 208/98Obergericht29.01.1999
Regest
Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 208/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-29
Aktenzeichen: 16 Wx 208/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0129.16WX208.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 22 Abs. 1
Leitsätze
Das Fällen von Bäumen in einer Wohnungseigentumsanlage stellt eine bauliche Veränderung dar, wenn die Bäume für den Gesamteindruck der Anlage mitbestimmend sind. Es ist jedoch dann als bloße in den Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung fallende Instandsetzungsmaßnahme zu werten, wenn das Fällen erforderlich ist, weil die Bäume nicht mehr standsicher sind.
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner vom 10.12.1998 wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 16.11.1998 - 29 T 273/98 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Verfahrens der weiteren Beschwerde - an das Landgericht zurückverwiesen.
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