2 Ws 29/99•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-26, 2 Ws 29/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 29/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-26
Aktenzeichen: 2 Ws 29/99
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0126.2WS29.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss sowie der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 27. November 1998 (502 Gs 5002/98) und der den Haftbefehl erweiternde Beschluss desselben Gerichts vom 29. Dezember 1998 (502 Gs 5496/98) werden aufgehoben.
Die Kosten der Beschwerde und die dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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