5 W 132/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-25, 5 W 132/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-01-25, 5 W 132/98
5 W 132/98Obergericht25.01.1999
Regest
Im Verfahren nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens auch dann zu entscheiden, wenn das Rechtsmittel erfolgreich ist (entgegen OLG Köln - 2. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 639).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 W 132/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-01-25
Aktenzeichen: 5 W 132/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0125.5W132.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: GVG § 17 a, b; ZPO § 91
Leitsätze
Im Verfahren nach § 17 a Abs. 4 Satz 3 GVG ist über die Kosten des Beschwerdeverfahrens auch dann zu entscheiden, wenn das Rechtsmittel erfolgreich ist (entgegen OLG Köln - 2. Zivilsenat - NJW-RR 1993, 639).
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.10.1998 - 25 O 201/98 - aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
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