9 U 34/98•Oberlandesgericht Köln, 1999-01-19, 9 U 34/98
Oberlandesgericht Köln, 1999-01-19, 9 U 34/98
9 U 34/98Obergericht19.01.1999
Regest
1) Der bei einem Pkw-Kaskoversicherungsvertrag vorausgesetzte Sicherheitsstandard ist dann deutlich unterschritten, wenn dem Versicherungsnehmer die Kfz-Schlüssel zusammen mit einem solchen Hinweis auf dieser Person und Wohnsitz abhanden gekommen sind, daß hieraus der Standort des Fahrzeugs leicht zugeordnet werden kann. 2) Unterläßt der Versicherungsnehmer daraufhin geeignete Sicherheitsmaßnahmen - das Abstellen des Fahrzeugs 100 m von der Wohnung entfernt genügt nicht -, so wird der Versicherer wegen grober fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles leistungsfrei.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 34/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-19
Aktenzeichen: 9 U 34/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1999:0119.9U34.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 61 VVG, §§ 23, 25 VVG; § 12 I 1 b AKB
Leitsätze
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Der bei einem Pkw-Kaskoversicherungsvertrag vorausgesetzte Sicherheitsstandard ist dann deutlich unterschritten, wenn dem Versicherungsnehmer die Kfz-Schlüssel zusammen mit einem solchen Hinweis auf dieser Person und Wohnsitz abhanden gekommen sind, daß hieraus der Standort des Fahrzeugs leicht zugeordnet werden kann.
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Unterläßt der Versicherungsnehmer daraufhin geeignete Sicherheitsmaßnahmen - das Abstellen des Fahrzeugs 100 m von der Wohnung entfernt genügt nicht -, so wird der Versicherer wegen grober fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles leistungsfrei.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 7. April 1998 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (10 O 587/97) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen und unwiderruflichen Bürgschaft eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
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