16 Wx 179/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-23, 16 Wx 179/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-23, 16 Wx 179/98
16 Wx 179/98Obergericht23.12.1998
Regest
Für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem beeinträchtigt ist, ist auch der Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen und in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen. Das Gericht muß sich über die Ernsthaftigkeit dieses Willens einen persönlichen Eindruck verschaffen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 179/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-23
Aktenzeichen: 16 Wx 179/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1223.16WX179.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1908b
Leitsätze
Für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem beeinträchtigt ist, ist auch der Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen und in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen. Das Gericht muß sich über die Ernsthaftigkeit dieses Willens einen persönlichen Eindruck verschaffen.
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde des vormaligen Betreuers gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 02.10.1998 - 4 T 523/98 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,-- DM festgesetzt.
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