5 U 165/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-21, 5 U 165/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-21, 5 U 165/97
5 U 165/97Obergericht21.12.1998
Regest
Die Neurotomie des Nervus tibialis ist zur Behandlung der von einem Tarsalttunnelsyndrom ausgehenden Schmerzsymptomatik strikt kontraindiziert (grober Behandlungsfehler). Trotz ansonsten umfassender Risikoaufklärung (u.a.: letzte Chance, therapieresistente Beschwerden zu beheben oder zu lindern), befreit die Einwilligung den Arzt nicht von der Haftung für schädliche Folgen, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, daß der Eingriff herrschend als medizinisch eindeutig kontraindiziert qualifiziert wird.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 165/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-21
Aktenzeichen: 5 U 165/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1221.5U165.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB § 823
Leitsätze
Die Neurotomie des Nervus tibialis ist zur Behandlung der von einem Tarsalttunnelsyndrom ausgehenden Schmerzsymptomatik strikt kontraindiziert (grober Behandlungsfehler). Trotz ansonsten umfassender Risikoaufklärung (u.a.: letzte Chance, therapieresistente Beschwerden zu beheben oder zu lindern), befreit die Einwilligung den Arzt nicht von der Haftung für schädliche Folgen, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, daß der Eingriff herrschend als medizinisch eindeutig kontraindiziert qualifiziert wird.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 2.7.1997 - 11 O 43/96 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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