4 WF 284/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-21, 4 WF 284/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-21, 4 WF 284/98
4 WF 284/98Obergericht21.12.1998
Regest
Zur Kostenverteilung in einem Wohnungszuweisungsverfahren nach §§ 1, 5 HausrVO, mit dem der aus der früheren Ehewohnung ausgezogene geschiedene Ehegatte Entlassung aus dem Mietvertrag begehrt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 4 WF 284/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-21
Aktenzeichen: 4 WF 284/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1221.4WF284.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: HausrVO §§ 1, 5
Leitsätze
Zur Kostenverteilung in einem Wohnungszuweisungsverfahren nach §§ 1, 5 HausrVO, mit dem der aus der früheren Ehewohnung ausgezogene geschiedene Ehegatte Entlassung aus dem Mietvertrag begehrt.
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenbeschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 23. Oktober 1998 (41 F 101/98) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Durchführung der Beschwerde gegen den vorgenannten Beschluß des Amtsgerichts wird zurückgewiesen.
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