Oberlandesgericht Köln, 1998-12-18, 3 U 45/98

3 U 45/98Obergericht18.12.1998

Regest

Haftungsausschluss für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden AGB-Gesetz § 9 Der allgemeine Haftungsausschluss auch für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden in den allgemeinen Benutzungsbedingungen für einen kommunalen Hafenbetrieb hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht stand.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 45/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-18

Aktenzeichen: 3 U 45/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1218.3U45.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Normen: AGB-GESETZ § 9

Leitsätze

Haftungsausschluss für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden

AGB-Gesetz § 9 Der allgemeine Haftungsausschluss auch für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden in den allgemeinen Benutzungsbedingungen für einen kommunalen Hafenbetrieb hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGB-Gesetz nicht stand.

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