Oberlandesgericht Köln, 1998-12-17, 27 WF 139/98

27 WF 139/98Obergericht17.12.1998

Regest

Für eine Vollstreckungsabwehrklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger das Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Beschlußwege gem. § 620 f S. 2 ZPO feststellen lassen kann.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 139/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-17

Aktenzeichen: 27 WF 139/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1217.27WF139.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 767, 620 f

Leitsätze

Für eine Vollstreckungsabwehrklage fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Kläger das Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Unterhalt im Beschlußwege gem. § 620 f S. 2 ZPO feststellen lassen kann.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

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