Oberlandesgericht Köln, 1998-12-08, 27 WF 115/98

27 WF 115/98Obergericht08.12.1998

Regest

Das Gericht darf die Bewilligung der PKH nicht nach § 124 Nr. 4 ZPO allein mit der Begründung aufheben, der Bedürftige habe keine nachträgliche Änderung der Verhältnisse dargetan.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 WF 115/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-08

Aktenzeichen: 27 WF 115/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1208.27WF115.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: ZPO § 124

Leitsätze

Das Gericht darf die Bewilligung der PKH nicht nach § 124 Nr. 4 ZPO allein mit der Begründung aufheben, der Bedürftige habe keine nachträgliche Änderung der Verhältnisse dargetan.

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Der Beschluß vom 6. September 1995 wird dahingehend abgeändert, daß dem Antragsgegner ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt wird.

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