12 U 121/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-03, 12 U 121/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-03, 12 U 121/97
12 U 121/97Obergericht03.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 12 U 121/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-03
Aktenzeichen: 12 U 121/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1203.12U121.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln vom 18. März 1997 - 85 O 141/96 - geändert: die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlußberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Kosten des RechtsstreI. werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 46.000 DM, wenn nicht der Beklagte zuvor entsprechende Sicherheit erbringt. Als Mittel der Sicherheitsleistung wird jeweils auch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Bank oder öffentlichen Sparkasse zugelassen.
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