Ss 545/98 (B)•Oberlandesgericht Köln, 1998-12-01, Ss 545/98 (B)
Oberlandesgericht Köln, 1998-12-01, Ss 545/98 (B)
Ss 545/98 (B)Obergericht01.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 545/98 (B) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-01
Aktenzeichen: Ss 545/98 (B)
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1201.SS545.98B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der weitergehenden Rechtsbeschwerde wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur er-neuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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