Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 2 U 100/95

2 U 100/95Obergericht25.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 U 100/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-25

Aktenzeichen: 2 U 100/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1125.2U100.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 27. April 1995 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 8 O 256/93 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Kläger zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die jeweiligen Sicherheitsleistungen dürfen durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

Der Wert der Beschwer der Kläger übersteigt 60.000,-- DM.

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