16 WX 156/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 16 WX 156/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 16 WX 156/98
16 WX 156/98Obergericht25.11.1998
Regest
Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht WEG § 21 Abs. 4 Folgt der Verwalter bei einer Abrechnung einseitig der Anweisung des Mehrheitseigentümers, obwohl diese Art der Abrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann die Minderheit der übrigen Eigentümer die Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verlangen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 156/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-25
Aktenzeichen: 16 WX 156/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1125.16WX156.98.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: WEG § 21 ABS. 4
Leitsätze
Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht
WEG § 21 Abs. 4 Folgt der Verwalter bei einer Abrechnung einseitig der Anweisung des Mehrheitseigentümers, obwohl diese Art der Abrechnung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann die Minderheit der übrigen Eigentümer die Abberufung des Verwalters wegen Verletzung der Neutralitätspflicht verlangen.
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