13 U 185/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 13 U 185/97
Oberlandesgericht Köln, 1998-11-25, 13 U 185/97
13 U 185/97Obergericht25.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 185/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-25
Aktenzeichen: 13 U 185/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1125.13U185.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 01. 07.1997 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 18 O 494/96 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.500,- DM abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Dem Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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