13 W 68/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-23, 13 W 68/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 W 68/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-23
Aktenzeichen: 13 W 68/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1123.13W68.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.
Auf den Hilfsantrag des Antragstellers wird die Sache im Prozeßkostenhilfeverfahren an das sachlich zuständige Amtsgericht Heinsberg als Familiengericht verwiesen.
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