6 U 77/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-13, 6 U 77/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 77/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-13
Aktenzeichen: 6 U 77/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1113.6U77.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
1.) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.3.1998 verkündete Urteil des Landgerichts Köln vom 27.3.1998 - 81 O 154/97 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Ge-richt für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der nachfolgend auszugsweise verkleinert wiedergegebenen Zeitungsbeilage "R.-Center Aktuell" wie aus jener Wiedergabe ersichtlich zu werben:
2.) Die Kosten Rechtsstreits beider Instanzen hat die Beklagte zu tragen.
3.) Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.) Die Beschwer der Beklagten wird auf 50.000 DM festgesetzt.
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