Oberlandesgericht Köln, 1998-11-12, 18 U 68/98

18 U 68/98Obergericht12.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 68/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-12

Aktenzeichen: 18 U 68/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1112.18U68.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 18.02.1998 - 14 O 271/97 - abgeändert: Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 29.495,73 DM nebst 4% Zinsen seit dem 16.05.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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