Ss 507/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-06, Ss 507/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 507/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-06
Aktenzeichen: Ss 507/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1106.SS507.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1.Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der Revision im übrigen wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Köln zurückverwiesen.
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