17 W 357/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-04, 17 W 357/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-11-04, 17 W 357/98
17 W 357/98Obergericht04.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 357/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-04
Aktenzeichen: 17 W 357/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1104.17W357.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
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