22 U 55/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-11-03, 22 U 55/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 55/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-03
Aktenzeichen: 22 U 55/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1103.22U55.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 22.1.1998 - 7 0 271/97 - abgeändert und insgesamt, wie folgt, neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.115,43 DM nebst 6 % Zinsen aus 25.000,- DM seit dem 5.3.1997 sowie 4 % Zinsen aus 9.115,43 DM seit dem 5.3.1997 Zug um Zug gegen Übergabe des von dem Beklagten gelieferten Pkw Peugeot 306 Cabrio, 1,6 l, zweitürig, Farbe ginstergelb, Fahrzeugidentifizierungs-Nr.: pp., übergeben am 5.3.1997, zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin zu 12 %, der Beklagte zu 88 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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