11 U 67/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-28, 11 U 67/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 67/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-28
Aktenzeichen: 11 U 67/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1028.11U67.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 11. Februar 1998 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 0 407/97 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; dem Kläger bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleitung in Höhe von 8.000,00 DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Währungsgebiet ansässigen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann, abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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