Oberlandesgericht Köln, 1998-10-27, 9 U 66/98

9 U 66/98Obergericht27.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 66/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-27

Aktenzeichen: 9 U 66/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1027.9U66.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 10.02.1998 (2 O 285/97) geändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.219,67 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 10.07.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Kläger zu 28 % und die Beklagten als Gesamtschuldnern zu 72 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen zu 4 % dem Kläger und zu 96 % den Beklagten als Gesamtschuldner zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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