Oberlandesgericht Köln, 1998-10-26, 14 UF 170/98

14 UF 170/98Obergericht26.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 14 UF 170/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-10-26

Aktenzeichen: 14 UF 170/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1026.14UF170.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen vom 15.09.1998 - 50 F 244/98 -, soweit darüber noch nicht durch Beschluß des Senats vom 28.09.1998 entschieden ist, teilweise abgeändert und der Antragsgegnerin untersagt mit dem Kind Y. einen gemeinsamen Urlaub in Ägypten durchzuführen.

Die Gerichtskosten beider Instanzen tragen die Beteiligten zu 1) und 2) je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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