Oberlandesgericht Köln, 1998-10-22, 18 U 278/97

18 U 278/97Obergericht22.10.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 278/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-22

Aktenzeichen: 18 U 278/97

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1022.18U278.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des landgerichts Köln vom 01.10.1997 - 90 O 64/97 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 135.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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