Oberlandesgericht Köln, 1998-10-14, 13 U 98/98

13 U 98/98Obergericht14.10.1998

Regest

Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses Die Prüfung, ob den Anforderungen des § 39 VVG Genüge getan ist, kann auch auf der Grundlage eines EDV-Programmablaufs erfolgen. 2. Der Beweis für den Zugang einer qualifizierten Mahnung kann durch Indizien geführt werden.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 98/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-10-14

Aktenzeichen: 13 U 98/98

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1014.13U98.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: VVG § 39 I

Leitsätze

Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses

Die Prüfung, ob den Anforderungen des § 39 VVG Genüge getan ist, kann auch auf der Grundlage eines EDV-Programmablaufs erfolgen. 2. Der Beweis für den Zugang einer qualifizierten Mahnung kann durch Indizien geführt werden.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 26. März 1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 463/96 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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