13 U 98/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-10-14, 13 U 98/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-10-14, 13 U 98/98
13 U 98/98Obergericht14.10.1998
Regest
Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses Die Prüfung, ob den Anforderungen des § 39 VVG Genüge getan ist, kann auch auf der Grundlage eines EDV-Programmablaufs erfolgen. 2. Der Beweis für den Zugang einer qualifizierten Mahnung kann durch Indizien geführt werden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 98/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-14
Aktenzeichen: 13 U 98/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:1014.13U98.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Normen: VVG § 39 I
Leitsätze
Nachweis einer wirksamen Kündigung des Versicherungsverhältnisses
Die Prüfung, ob den Anforderungen des § 39 VVG Genüge getan ist, kann auch auf der Grundlage eines EDV-Programmablaufs erfolgen. 2. Der Beweis für den Zugang einer qualifizierten Mahnung kann durch Indizien geführt werden.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 26. März 1998 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - 12 O 463/96 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen. Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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