5 U 130/97•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-30, 5 U 130/97
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 130/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-30
Aktenzeichen: 5 U 130/97
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0930.5U130.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf Berufung und Anschlußberufung hin wird das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 30.04.1997 - 25 O 343/95 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird der Beklagte verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.11.1995 zu zahlen, ferner einen Betrag von 1.113,58 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 09.11.1995 und einen weiteren Betrag in Höhe von 8.898,05 DM nebst 4 % Zinsen ab dem 15.09.19997. Die weitergehende Berufung sowie Anschlußberufung werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreites I. Instanz tragen die Klägerin 16/29 und der Beklagte 13/29.
Von den Kosten des zweitinstanzlichen Rechtszuges tragen die Klägerin 5/14 und der Beklagte 9/14.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.