15 U 27/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-29, 15 U 27/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 15 U 27/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-29
Aktenzeichen: 15 U 27/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0929.15U27.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15.01.1998 - 29 O 177/97 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Hauptsumme in dem angefochtenen Urteil 13.253,68 DM (und nicht 13.258,68 DM) lauten muß.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklag-ten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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