16 Wx 121/98•Oberlandesgericht Köln, 1998-09-16, 16 Wx 121/98
Oberlandesgericht Köln, 1998-09-16, 16 Wx 121/98
16 Wx 121/98Obergericht16.09.1998
Regest
Eine ordnungsgemäße Begutachtung vor Anordnung der Betreuung hat nicht stattgefunden, wenn der Gutachter lediglich seinen Eindruck aufgrund eines Gespräches wiedergibt, das der Betroffene aus völlig anderem Anlaß mit dem Gutachter geführt hat ( hier: Besuch des Betroffenen beim Gesundheitsamt, um sich in anderer Angelegenheit Rat zu holen ).
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 121/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-16
Aktenzeichen: 16 Wx 121/98
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1998:0916.16WX121.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 68b Abs. 1
Leitsätze
Eine ordnungsgemäße Begutachtung vor Anordnung der Betreuung hat nicht stattgefunden, wenn der Gutachter lediglich seinen Eindruck aufgrund eines Gespräches wiedergibt, das der Betroffene aus völlig anderem Anlaß mit dem Gutachter geführt hat ( hier: Besuch des Betroffenen beim Gesundheitsamt, um sich in anderer Angelegenheit Rat zu holen ).
Tenor
Auf die weitere Beschwerde des Betroffenen werden die Be-schlüsse des Landgerichts Bonn vom 12.5.1998 - 4 T 306/98 - und des Amtsgerichts Bonn vom 20.4.1998 - 37 XVII O 92 - aufgehoben.
Die Sache wird zur weiteren Sachbehandlung an das Amtsge-richt zurückverwiesen.
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